Zu einer vollständigen Autoversicherung gehören neben der gesetzlich verpflichteten Kfz Haftpflicht, die für jeden Fahrzeughalter freiwillig abzuschließenden Zusatzversicherungen, die sogenannten Kaskoversicherungen.
Die gesetzliche Pflichtversicherung für Fahrzeuge tritt bereits um das Jahr 1939 in Kraft, denn immer mehr Menschen erleiden durch Verkehrsunfälle schwere Schäden, seien es Sachschäden wie zum Beispiel ein zerstörtes Fahrzeug oder gar Personenschäden, bei denen Menschen arbeitsunfähig werden. Um diesem Trend entgegen zu wirken entschließen sich die Staatsmänner einzugreifen und eine Kfz-Haftpflicht einzuführen, der die Geschädigten entschädigen soll, ohne den Unfallverursacher in den Ruin zu treiben. In Deutschland wird bereits bei der Zulassung eines Fahrzeugs eine Versicherungsbestätigung, im Volksmund auch unter dem Begriff Doppelkarte bekannt benötigt, um den entsprechenden Wagen überhaupt für den Verkehr freizugeben.
Grundsätzlich sind mit der Haftpflicht alle möglichen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Allerdings haftet die Kfz-Versicherung nur für Unfallschäden, die durch den Versicherungsnehmer an fremden Fahrzeugen verübt wurden. Für den eigenen Schaden kommt sie nicht auf, deshalb kann sich jeder Versicherte auch noch freiwillig zusätzlich versichern.
Der Geschädigte ist in jedem Fall durch Haftpflicht abgesichert, denn bei Sachschäden kümmert sie sich um die Reparatur von Fahrzeugen und natürlich auch um die Reparatur von den in Mitleidenschaft gezogenen Objekten, wie Straßenschilder oder Leitplanken. Bei Personenschäden werden die Heilungskosten übernommen oder bei Invalidität des Geschädigten eine Rente gezahlt.