Wer seine Autoversicherung kündigen möchte, kann dies ganz einfach tun. Der übliche Weg ist der Stichtag am 30. November, bei dem jedermann seine bestehende Autoversicherung kündigen kann, um ab dem 01.01. des neuen Jahres eine neue Versicherung aufzunehmen. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten bereits vor Ablauf des laufenden Vertrags zu kündigen. Durch das sogenannte Sonderkündigungsrecht des Versicherten.
Stellt der Versicherungsnehmer zum Beispiel fest, dass seine Versicherung die Prämien stark angehoben hat, kann dieser den Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen. Darum lohnt sich auch ein stetiger Vergleich der unterschiedlichen Tarife, denn nur so lässt sich sehr viel Geld einsparen.
Eine weitere Möglichkeit die bestehende Autoversicherung zu kündigen tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer an einem Schadensfall beteiligt ist. Was viele Menschen jedoch nicht wissen, das auch die Versicherungsgesellschaft dem Kunden nach einem Schadensfall die Autoversicherung kündigen kann. Tut sie dies, ist sie aber verpflichtet die bereits gezahlten Jahresprämie an den Kunden zurückzuzahlen. Im Gegensatz dazu, kündigt der Versicherungsnehmer selber, hat er keinen Anspruch auf diese Jahresprämie.
Auch beim Fahrzeugwechsel kann die bestehende Versicherung ohne irgendwelche Probleme gewechselt werden. Wird der neue Wagen bei der neuen Versicherungsgesellschaft angemeldet, gilt dies gleichzeitig als Kündigung der alten Kfz-Versicherung.