Teilkasko

Teilkasko

Je nach schwere des Schadensfalls kann eine solche Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin bewahren. Wer sich dagegen mit einer freiwilligen Zusatzversicherung gegen den Schaden am eigenen Auto absichern möchte, kann das entweder mit einer Fahrzeugteilversicherung, der Teilkasko oder mit einer Fahrzeugvollversicherung, der Vollkasko tun.

Bei der Teilkasko übernimmt die Versicherung, wie der Name schon sagt, einen Teil der anfallenden Kosten bei einem selbst verschuldeten Schaden. Dies geschieht hauptsächlich bei Diebstahl des Fahrzeugs und bei Glasbruch. Eine Kostenerstattung erfolgt außerdem wenn das Fahrzeug brennt oder das Auto von Schmorschäden gezeichnet ist, sowie dann, wenn durch einen Kurzschluss die Elektronik beschädigt wird. Des Weiteren werden Schäden durch das Einwirken von höherer Gewalt, wie zum Beispiel durch Sturm, durch Blitzschlag oder aufgrund von Überschwemmungen übernommen. Auch Unfälle während der Fahrt mit Haarwild sind von der Kostenerstattung der Teilkasko nicht ausgenommen. Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nicht erstattet.

Die Beitragsberechnung für die Teilkaskoversicherung ist vom jeweiligen Fahrzeug-Typ, der Fahrzeug-Stärke und der Zulassungsregion des Kraftfahrzeugs abhängig. Des Weiteren wird der Beitrag nach der gewählten Eigenbeteiligung errechnet, welche bei den meisten Versicherten bei 150 Euro liegt. Allerdings rechnet sich eine derartige Zusatzversicherung nur bei Neuwagen oder noch relativ neuen Fahrzeugen, bei denen die typischen Schäden abgedeckt werden sollen.

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