Vollkasko

Vollkasko

Eine freiwillige Zusatzversicherung, die sich hauptsächlich für die Versicherung von Neuwagen oder wenigsten neuwertigen Kraftfahrzeugen lohnt, ist die Vollkaskoversicherung. Eine Fahrzeugvollversicherung, die alle anfallenden Aufwendungen erstattet und das Kraftfahrzeug somit voll absichert. Diese übernimmt folglich die Kosten in verschiedenen Schadensfällen, die vom Versicherten selbst verursacht wurden, wie zum Beispiel bei einem Unfall, bei dem der Wagen des Versicherten zum wirtschaftlichen Totalschaden wird. Des Weiteren kommt die Vollkasko für Schäden durch Vandalismus und böswillige Zerstörung durch Dritte auf. Aber auch alle Bereiche, die die Teilkasko abdeckt, wie zum Beispiel Diebstahl, Brand oder höhere Gewalt sind mit der Vollkasko versichert und werden im Schadensfall übernommen.

Allerdings gehen die Versicherten auch immer eine gewisse Pflicht gegenüber der Versicherungsgesellschaft ein, denn sie müssen den Schaden in der erfolgten Angelegenheit so gering wie möglich halten. Ein Beispiel zeigt dies genauer: Die Kosten einer durch Diebe eingeschlagene Seitenscheibe des Fahrzeugs werden von der Vollkasko komplett ersetzt. Der Versicherungsnehmer ist jedoch bis zur Schadensbehebung in der Pflicht die zerstörte Scheibe so zu verkleben, dass Regen oder Schnee nicht noch einen größeren Schaden im Inneren des Kraftfahrzeugs anrichten, denn dieser Mangel ist mit der Vollkasko nicht abgedeckt.

Auch bei unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug, bei Unfallflucht oder wenn der Versicherungsnehmer den Unfall im betrunkenen Zustand verübt hat, findet keine Zahlung statt. Auch bei der Vollkasko muss im Schadensfall die Selbstbeteiligung gezahlt werden.

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